• der Abschluss der erforderlichen Verträge, die zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen
  • die Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • die Begleitung und Moderation der gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft